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BFH Urteil v. - V 35/55 U BStBl 1955 III S. 258

Leitsatz

Der Bundesfinanzhof hält an der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs fest, daß bei Verpachtung eines Unternehmens aus dem umsatzsteuerbaren Entgelt der Teil als umsatzsteuerfrei auszuscheiden ist, der auf Grundstücke entfällt, es sei denn, daß der hierauf entfallende Entgeltsanteil im Verhältnis zum ganzen Entgelt als geringwertig erscheint.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 258
BFHE 1956 S. 155 Nr. 61
WAAAB-46136

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BFH, Urteil v. 26.07.1955 - V 35/55 U

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