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BFH Urteil v. - V 162/52 S BStBl 1955 III S. 113

Leitsatz

Eine juristische Person, die nicht Organgesellschaft ist, kann mit einer anderen juristischen Person oder mit einer Personengesellschaft eine Unternehmereinheit bilden.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 113
BFHE 1955 S. 294 Nr. 60
KAAAB-45907

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BFH, Urteil v. 08.02.1955 - V 162/52 S

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