Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 135/51 U BStBl 1951 III S. 192

Leitsatz

  1. Hat der Gemeinschuldner (Stpfl.) im Prüfungstermin des Konkursverfahrens im Gegensatz zum Konkursverwalter oder einem Konkursgläubiger die Steuerforderung nicht bestritten, so ist er an dem steuergerichtlichen Feststellungsverfahren nach § 146 KO nicht beteiligt.

  2. Die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Steuerschuldners bildet, auch wenn der Steuergläubiger an dem Konkursverfahren beteiligt ist, kein rechtliches Hindernis, das Steuerfestsetzungs- oder ein schwebendes Rechtsmittelverfahren gegen den Gemeinschuldner persönlich fortzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1951 III Seite 192
BFHE 1952 S. 477 Nr. 55
IAAAB-45280

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 12.09.1951 - IV 135/51 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen