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BFH Urteil v. - II 182/52 U BStBl 1953 III S. 39

Leitsatz

  1. Der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Ziff. 3 zu b KapVStG für Baukostenzuschüsse von Gesellschaftern an Wohnungsbaugesellschaften steht die Steuervergünstigung des § 7c EStG zur Förderung des Wohnungsbaus nicht entgegen.

  2. Gewähren Gesellschafter an Wohnungsbaugesellschaften 7 c-Zuschüsse und 7 c-Darlehen, so werden die Zuschüsse bei Beurteilung der Gesellschaftsteuerpflichtigkeit der Darlehen nach § 3 KapVStG als Eigenkapital angesehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 39
BFHE 1954 S. 101 Nr. 57
PAAAB-45094

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BFH, Urteil v. 10.12.1952 - II 182/52 U

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