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Gesellschaftsrecht | Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht des Kommanditisten zur Geltendmachung des Zinsabschlags in der Einkommensteuererklärung
Das OLG Dresden hat mit Beschl. v. - 2 U 1507/04 (InVo 2005, 57) entschieden, dass der Gesellschafter einer in Insolvenz befindlichen Personenhandelsgesellschaft nach Maßgabe seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gehalten sein kann, die zu Lasten der Masse abgeführten Zahlungen auf die Kapitalertragsteuer und auf den Solidaritätszuschlag als anzurechnenden Zinsabschlag in seiner Einkommensteuererklärung einzustellen. Unterlässt er dies, so ist er der Gesellschaft in Höhe des gesellschaftswidrig erlangten Vorteils, d. h. in Höhe der abgeführten Beträge, schadensersatzpflichtig.