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FG Sachsen-Anhalt 31.03.2004 2 K 1072/03, NWB 13/2005 S. 101

Finanzgerichtsordnung | Organisationsverschulden bei Faxübersendung durch Lehrling

Mit Urteil v. - 2 K 1072/03 NWB PAAAB-24724 hat das FG Sachsen-Anhalt entschieden, dass Wiedereinsetzung wegen Organisationsverschuldens nicht gewährt wird, wenn bei Heraussuchen der Empfänger-Faxnummer durch einen Lehrling und Absenden des Faxes nach 18 Uhr am Tage des Fristablaufs lediglich der Sendebericht und beim Empfänger telefonisch der Eingang des Schriftsatzes kontrolliert wird, ohne jedoch die Richtigkeit der Empfänger-Faxnummer zu überprüfen. Denn nach Ende der beim Empfänger üblichen Bürozeit ist eine telefonische Kontrolle des Faxeingangs regelmäßig nicht mehr möglich, so dass für solche Fälle andere organisatorische Vorkehrungen erforderlich wären.

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