Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Form und Inhalt des Ehevertrags
Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Unterhalts, des Güterrechts und beim Versorgungsausgleich
Das BVerfG hat durch seine Entscheidungen v. (FamRZ 2001 S. 343) und (FamRZ 2001 S. 985) für Eheverträge eine erweiterte gerichtliche Inhaltskontrolle eingeführt, insbesondere Einschränkungen für die Möglichkeit statuiert, wirksam einen entschädigungslosen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt oder die Freistellung eines Elternteils vom Kindesunterhalt zu vereinbaren. Diese Rechtsprechung hat Unruhe in der Rechtspraxis ausgelöst. Seither sind Notare und Anwälte gefordert, manche unter ihrer Mitwirkung geschlossenen Vereinbarungen nach den Kriterien des BVerfG zu überprüfen und ihre künftige Rechtsberatung darauf einzustellen.
I. Einleitung
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zunächst festzustellen, dass kein Anlass besteht, „das Ende der Privatautonomie” zu beklagen (vgl. Schwab, FamRZ 2001 S. 349). Viel-S. 1052mehr werden Vereinbarungen über Güter- und Ehevermögensrecht, insbesondere die Wahl der Gütertrennung und der Ausschluss des Versorgungsausgleichs, durch die Entscheidung nicht wesentlich berührt. Auch Vereinbarungen, die einen Unterhaltsverzicht begründen, sind prinzipiell und für viele Fallgestaltungen nach wie vor möglich. Der BGH hatte nunmehr in der Entscheidung v. (FamRZ...