Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - VII 198/04

Gesetze: FGO § 45 Abs. 3

Prozessrecht: Sprungklage bei Versäumung der Einspruchsfrist

Leitsatz

Eine Sprungklage ist nicht an die beklagte Behörde zur Behandlung als Einspruch abzugeben, wenn die dafür erforderliche Monatsfrist nach dem Ablehnungsbescheid nicht eingehalten worden ist.

Fundstelle(n):
IAAAB-44713

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg v. 14.12.2004 - VII 198/04

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen