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Innergemeinschaftliche Lieferung von Waren in Polen
I. Gesetzliche Bestimmungen
Die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren wird definiert als Ausfuhr von Waren vom polnischen Gebiet in einen anderen Gemeinschaftsstaat. Wesentlich ist dabei der Gesichtspunkt, dass die Ausfuhr nach den Grundsätzen des Art. 7 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vom erfolgt, der die Lieferung von Waren bestimmt.
Der Gesetzgeber hat die Behandlung der konkreten Tätigkeit bei innergemeinschaftlicher Lieferung von Waren von bestimmten, unten dargelegten, Bedingungen abhängig gemacht, die vom Erwerber erfüllt werden müssen.
II. Weitere gesetzliche Bedingungen den Erwerber betreffend
Dementsprechend muss ein Erwerber von Waren in seiner Eigenschaft folgendes sein:
ein Umsatzsteuerpflichtiger, der für den Bedarf innergemeinschaftlicher Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat als Polen registriert ist;
eine juristische Person, die nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und die für den Bedarf innergemeinschaftlicher Transaktionen in einem anderen Mitgliedstaat als Polen registriert ist;
ein Umsatzsteuerpflichtiger oder eine juristische Person, die nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und die als solche in einem anderen Mitgliedstaat als Polen tätig ist und ni...