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Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften
Stuttgarter Verfahren führt zu Unterbewertungen
Lässt sich der gemeine Wert nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten, ist er zu schätzen, und zwar „unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft”. Diese Schätzung erfolgt für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im so genannten Stuttgarter Verfahren. Die Eignung des Stuttgarter Verfahrens als Schätzungsmethode erscheint allerdings in Frage gestellt. Denn bereits seit 1993 bildet die Schätzungsmethode nicht mehr tatsächlich den gemeinen Wert ab. Die Methode führt vielmehr regelmäßig zu einer erheblichen Unterbewertung. Dies ist im Wesentlichen auf die Übernahme der Steuerbilanzwerte zurückzuführen. Nachdem auch die Definitivbelastung mit Körperschaftsteuer den Anteilswert weiter reduziert, erscheint das bisherige Stuttgarter Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich. Der Beitrag erläutert die Grundlagen der Anteilsbewertung und zeigt dabei die Besonderheiten sowie die Reformbedürftigkeit auf. S. 942
I. Bewertungsgrundlagen
Die ErbStR 2003 (BStBl 2003 I Sonder-Nr. 1) berücksichtigen bei der Anteilsbewertung insbesondere die Änderungen, die durch die Definitiv...