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Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsregelungen beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren
Die durch Art. 3 Nr. 22 StSenkG in das KStG eingefügten Regelungen in § 36 und § 37 KStG n. F. über die im Übergang vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren vorzunehmende Umgliederung der nach § 30 KStG a. F. ermittelten und nach § 47 KStG a. F. gesondert festgestellten Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals von Körperschaften sind nach dem NWB QAAAB-36337 von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden; sie verstoßen insbesondere nicht gegen das Rückwirkungsverbot, das Rechtsstaatsprinzip, den Gleichheitssatz sowie den Schutz des Eigentums und eigentumsähnlicher Rechte der Kapitalgesellschaft und überschreiten nicht den dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum zur Typisierung. – Anmerkung: Gegen das Urteil ist Revision eingelegt (Az. des BFH: I R 107/04). Entsprech...