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Personengesellschaft | Bilanzänderung bei geänderter Kapitalkontenentwicklung und Abgrenzung von Darlehens- und Kapitalkonto
(a) Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG setzt eine vorangegangene Bilanzberichtigung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG voraus. Eine solche liegt nur vor, wenn eine Bilanzposition berichtigt wird. Als Bilanzposition kommen dabei u. a. Gesellschafter-Darlehens- oder Gesellschafter-Kapitalkonten in Betracht. (b) Die Abgrenzung zwischen einem Gesellschafter-Kapital- und einem Darlehenskonto richtet sich danach, ob Zu- und Abgänge gesellschafts- oder schuldrechtlicher Natur sind. Von einem Kapitalkonto ist hiernach insbesondere dann auszugehen, wenn auf dem Konto Verluste verbucht werden und der Kontostand beim Ausscheiden des Gesellschafters oder anlässlich der Liquidation besonders berücksichtigt wird. (c) Von einer Sondervergütung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist - in Abgrenzung zum Gewinnvorab - nur dann auszugehen, w...