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Grundlagen - Stand: 16.08.2022

Lohnabrechnung (Elektronische Abrechnung)

Jochen Wenning

Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand.

I. Definition der Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber hat für jeden Lohnzahlungszeitraum sowohl die Lohnsteuer (incl. Anhangsteuern wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) als auch die Beiträge zur Sozialversicherung zu berechnen. Dafür benötigt der Arbeitgeber regelmäßig die über ELStAM abgerufenen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale und den Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, eine nachprüfbare Verdienstbescheinigung (Lohn- /Gehaltsabrechnung) zu erstellen.

Inhalt der Verdienstbescheinigung (Lohn- /Gehaltsabrechnung) soll der für den Lohnabrechnungszeitraum ermittelte Arbeitslohn (einschließlich Sonderzahlungen wie vermögenswirksame Leistungen, Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.), die darauf entfallenden Steuerabzugsbeträge und die abzuführenden Beiträge zur Sozialversicherung sein.

II. Inhalt der Lohnabrechnung

Nach § 108 Abs. 1 GewO hat der Arbeitgeber bei Zahlung des Arbeitsentgelts dem Arbeitnehmer eine Abrechnung in Textform zu erteilen.

Die Lohnabrechnung muss folgende Angaben zum Beschäftigungsverhältnis enthalten (§ 1 EBV):

  1. den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers;

  2. den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers;

  3. die Versicherungsnummer (§ 147 SGB VI) des Arbeitnehmers;

  4. das Datum des Beschäftigungsbeginns;

  5. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses das Datum des Beschäftigungsendes;

  6. den bescheinigten Abrechnungszeitraum sowie die Anzahl der darin enthaltenen Steuertage und Sozialversicherungstage;

  7. die Steuerklasse, gegebenenfalls einschließlich des gewählten Faktors, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Merkmale für den Kirchensteuerabzug sowie gegebenenfalls Steuerfreibeträge oder Steuerhinzurechnungsbeträge nach Jahr und Monat sowie die Steuer-Identifikationsnummer;

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