Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV 3/2005 S. 7

Investitionszulage: Bezeichnung des angeschafften Wirtschaftsguts

Für eine hinreichend konkretisierte Bezeichnung getätigter Investitionen gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG reicht es nach Ansicht des , nicht aus, wenn die dem Investitionszulagenantrag beigegebenen Rechnungskopien lediglich die Bezeichnung „Ladeneinrichtung” bzw. „alkü-Ladeneinrichtung” aufweisen. Auch wenn für die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG die Bezeichnung des anzuschaffenden oder herzustellenden Wirtschaftsguts mit einer Gattungsbezeichnung ausreicht, ist dies für die Auslegung des § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1996 unmaßgeblich. Dem Finanzamt ist nicht zuzumuten, fristgebundene Anträge beim Eingang sofort auf fehlerhafte Formalien durchzusehen, damit die Mängel noch fristgerecht behoben werden können.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen