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BBV 3/2005 S. 7

Keine allgemeine Bagatellgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG

Passive niedrig besteuerte Einkünfte ausländischer Zwischengesellschaften i. S. des § 8 AStG sind grundsätzlich auch dann gem. §§ 7 ff. AStG hinzu- und gem. § 14 AStG zuzurechnen, wenn sie weniger als 10 v. H. der gesamten Bruttoerträge der ausländischen Zwischengesellschaft betragen. Die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung enthalten keine allgemeine „Bagatellgrenze”, wie der entschieden hat.

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