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BBV Nr. 3 vom Seite 24

Erklärungsnot bei Tafelgeschäften

Steuerliche Besonderheiten bei Einnahmen aus Tafelgeschäften

Roland Ronig

Was sind Tafelgeschäfte?

Tafelgeschäfte sind Bargeschäfte, die früher an jedem Bankschalter getätigt werden konnten. In den letzten Jahren ist allerdings festzustellen, dass einige Banken aus unterschiedlichsten Gründen diese Geschäfte nicht mehr ausführen.

Bei Tafelgeschäften werden einem persönlich nicht bekannten und nicht gemäß § 154 AO legitimierten Bankkunden Wertpapiere in effektiven Stücken verkauft bzw. von diesem zurückgekauft. Gegen Vorlage von Zins- oder Dividendenscheinen erhält der Einreichende die Kapitalerträge ausgezahlt. Die Auszahlung kann durch eine Bank im In- oder Ausland erfolgen. Der Einlösende erhält regelmäßig eine Quittung über die Einlösung der Scheine. Diese Quittung beinhaltet natürlich nicht den Namen des Kunden. Dieser bleibt regelmäßig anonym.

Beim Tafelgeschäft werden die Wertpapiere nicht von einer Bank in einem Depot verwahrt, vielmehr verwahrt der Inhaber die Papiere in eigener Regie, z. B. in einem eigenen Bankschließfach oder Tresor.

Häufig werden solche Geschäfte aus steuerlichen Gründen getätigt, denn die zufließenden Einnahmen sollen bei der Einkommensteuer nicht erklärt werden. Es können aber auch außersteuerliche Motiv...

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