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Vereinfachungen bei der „Riester-Rente”
Neuregelungen bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Das Alterseinkünftegesetz enthält auch im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge („Riester-Rente”) Neuregelungen. Besonders hinzuweisen ist auf die Einführung eines Dauerzulageverfahrens, die Möglichkeit der steuerunschädlichen Abfindung von Kleinbetragsrenten, die Straffung und Vereinfachung der Zertifizierungskriterien für steuerlich begünstigte Altersvorsorgeverträge, die Flexibilisierung der Auszahlungsmodalitäten und die Verwendung von „Uni-Sex Tarifen”. Erste Erläuterungen gibt das .
I. Förderberechtigung
1. Allgemeines
Zum begünstigten Personenkreis gehören weiterhin nur unbeschränkt Stpfl., die entweder von der Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform 2001) oder des Versorgungsniveaus durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wirtschaftlich betroffen sind und dem betreffenden Alterssicherungssystem weiterhin aktiv angehören. Die im Gesetzgebungsverfahren von verschiedener Seite geforderte Einbeziehung aller Stpfl. in den Kreis der Förderberechtigten hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen, da damit die Systematik des Förderkonzepts in F...