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Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Nachträgliche Vorlage der Steuerbescheinigung kein rückwirkendes Ereignis
Durch erfuhr der Anwendungserlass zur Abgabenordnung – AEAO – zahlreiche Änderungen. Schwerpunkte sind dabei die Ausführungen zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei Gesamtrechtsnachfolge und zu rückwirkenden Ereignissen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist aber auch die Änderung hinsichtlich widerstreitender Steuerfestsetzungen. Im Folgenden werden die bedeutsamen Änderungen des AEAO erläutert.
I. Gesamtrechtsnachfolge (§§ 45, 122 AO)
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurde mit um ausführliche Regelungen zur steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge nach § 45 AO und zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (AEAO zu § 122) erweitert. Die Frage, ob Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge eingetreten ist, hat zum einen Bedeutung für die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten, zum anderen aber auch für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge geht die Steuerschuld des Rechtsvorgängers nämlich auf den Rechtsnachfolger über.
1. Grundsatz: Orientierung am Zivilrecht
Das Steuerrecht orientiert sich bei Bestimmung der Gesamtrechtsnachfolge am ...