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Einkommensteuer | Keine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Kleintierzucht
Die Züchtung und das Halten von Kleintieren, wie Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamstern, Ratten und Mäusen, die als Haustiere oder als Lebendfutter für andere Tiere verwendet werden, stellen nach dem NWB EAAAB-43965 ungeachtet einer vorhandenen Futtergrundlage eine gewerbliche Tätigkeit dar, nicht aber eine land- und forstwirtschaftliche Tierzucht und -haltung, die zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG berechtigen würde. – Anmerkung: Der Fall lag schon extrem, denn normalerweise vermeiden es Steuerpflichtige, in den Anwendungsbereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung und Tierzucht zu kommen, die bei unzureichender Flächengrundlage schnell zur gewerblichen Tierhaltung und Tierzucht wird und damit die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG begründet...