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Doppelbesteuerung | Inkrafttreten des DBA-Polen
Nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes v. zu dem Abkommen v. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2004 II S. 1304) wird mit Bekanntmachung v. (BGBl 2005 II S. 55) verkündet, dass das Abkommen am in Kraft getreten ist.