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Schenkungsteuer | kein Besteuerungswahlrecht beim Erwerb erbbaurechtsbelasteter Grundstücke (§ 23 ErbStG; § 68 FGO)
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Anwendung des § 23 ErbStG setzt den Erwerb von Nutzungsrechten oder anderen Rechten auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen voraus. Zu diesen Rechten gehört das Eigentum an erbbaurechtsbelasteten Grundstücken nicht. Der Anspruch des Eigentümers des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks auf den Erbbauzins stellt zwar ein derartiges Recht auf wiederkehrende Leistungen dar, ist aber seit der Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts durch das JStG 1997 gem. § 148 Abs. 1 Satz 3 BewG nicht mehr neben dem erbbaurechtsbelasteten Grundstück selbständiger Erwerbsgegenstand. § 23 ErbStG ist nicht auf die nach 1995 ausgeführten freigebigen Zuwendungen erbbaurechtsbelasteter Grundstücke anwendbar. (2) Falls das FG von dem letzten Änderungsbeschei...