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Einkommensteuer | Sonderzahlung für langjährige Dienste auf der Grundlage einer arbeitnehmerähnlichen Stellung
Wie der NWB OAAAB-43700 entschieden hat, kommt bei Einkünften aus selbständiger Arbeit – außer in den Fällen der ausschließlichen bzw. der abgrenzbaren mehrjährigen Sondertätigkeit – die Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auch dann in Betracht, wenn eine einmalige Sonderzahlung für langjährige Dienste auf der Grundlage einer arbeitnehmerähnlichen Stellung geleistet wird. Im konkreten Fall war ein Steuerberater auf der Basis eines Dienstleistungsvertrags kaufmännischer Leiter in einem Industrieunternehmen. Daneben betreute er noch einige kleinere Mandate. Für seine Tätigkeit bezog er eine feste monatliche Vergütung, die mit den Gehältern der leitenden Angestellten angepasst wurde; der Urlaub war mit der Geschäftsleitung der Gesellschaft abzustimmen. Als das Industrieunternehmen verka...