Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Revision gegen die Versagung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Das FG Nürnberg hat es mit Urteil v. - III 33/2004 abgelehnt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (1 308 € jährlich; § 24b EStG) auch einem verheirateten Steuerpflichtigen mit zwei Kindern im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG zu gewähren (s. NWB EN-Nr. 8/2005). Das Finanzgericht sieht hier keine verfassungswidrige Benachteiligung des Klägers und hat die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil des FG Nürnberg ist inzwischen Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim BFH lautet III R 4/05. Nachdem nun ein Verfahren beim BFH anhängig ist, ruhen Einspruchsverfahren zwingend nach § 363 AO.