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IWB Nr. 4 vom Seite 203 Fach 11 Europäische -Gemeinschaften Gr. 2 Seite 662

Internationale Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung – Überblick und Folgerungen für die Praxis anlässlich des rückwirkenden Wiedereintritts der EU-Schiedskonvention zum 1. 11. 2004

RA Dr. Klaus Eicker und Dipl.-Betriebswirt Lars Stockburger, Ernst & Young AG, München bzw. Stuttgart

Am wurde das zum außer Kraft getretene Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG) – „EU-Schiedskonvention” – rückwirkend zum wiedereingesetzt. Damit besteht für die bisherigen 15 EU-Mitgliedstaaten neben den in den DBA vorgesehenen Verständigungsverfahren eine weitere völkerrechtliche Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Anlässlich des Wiedereintritts der EU-Schiedskonvention gibt der vorliegende Beitrag einen Einstieg zum Regelungscharakter, Anwendungsbereich S. 204 und Verfahrensablauf der beiden vorgenannten zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die wesentlichen Unterschiede, Stärken und Schwächen der beiden Verfahren werden dargestellt und Handlungsempfehlungen für den Steuerpflichtigen abgeleitet.

I. Einführung

Am hat der Rat der EG ein als „EG-Schiedskonvention” bezeichnetes Übereinkommen unterzeichnet (Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen [90/436/EWG], ABl EG Nr. L 225 v. , S. 10). Ziel dieses Übereinkommens ist ...

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Internationale Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung – Überblick und Folgerungen für die Praxis anlässlich des rückwirkenden Wiedereintritts der EU-Schiedskonvention zum 1. 11. 2004

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