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Strafrechtliche Relevanz steuerberatender Tätigkeit
Strafrechtliche Verstrickung des Beraters und Verteidigung des Mandanten
Wenn die Steuerfahndung zur Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume vor der Tür des Steuerpflichtigen steht, wird dieser die Person seines Vertrauens benachrichtigen: seinen Steuerberater. Ein Anruf bei einem Strafverteidiger liegt erfahrungsgemäß eher fern, da sich der Mandant nicht als Krimineller fühlt. Diese Einstellung birgt sowohl für ihn als auch für den hinzugerufenen Steuerberater erhebliche strafrechtliche, strafprozessuale, berufsrechtliche und steuerrechtliche Risiken. Aus diesen Gründen ist dringend die zusätzliche Mandatierung eines Strafverteidigers anzuraten.
I. Die Konfrontation mit dem Steuerstrafverfahren
Mit einem gegen den Mandanten geführten Steuerstrafverfahren kann der Steuerberater grundsätzlich auf zwei Weisen konfrontiert werden: einerseits im Rahmen des originären Mandatsverhältnisses, andererseits im Falle des Anrufs des Mandanten zu Beginn einer staatsanwaltlichen Ermittlungsmaßnahme. Der Mandant ist als Beschuldigter in noch höherem Maße auf die professionelle Beratungstätigkeit des Steuerberaters angewiesen als im „normalen” Besteuerungsverfahren. Er wird nicht nur mit dem Steueranspruch des Staats konfrontiert, sondern mit „einem einzigartigen staat...