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OFD Frankfurt/M. 18.01.2005 G 1300 A - 8 - St II.03, NWB 8/2005 S. 63

Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

Durch Beschluss v. - 4 K 317/91 (EFG 2004 S. 1065) hat das Niedersächsische FG dem BVerfG die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG: 1 BvL 2/04). Das Niedersächsische FG hält die Gewerbesteuer und die Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungswidrig. Darüber hinaus ist beim BFH ein Revisionsverfahren (Az.: I R 76/03) anhängig, in dem ebenfalls die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG geltend gemacht wird. Die II.03 NWB VAAAB-43391 mitgeteilt, dass im Hinblick auf die vor dem BVerfG und dem BFH bereits anhängigen Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären sind.

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