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Einkommensteuer | Kein Teilkindergeld für die Kinder von Grenzgängern
Nach dem (n. v.) NWB LAAAB-42207 liegt keine – durch eine analoge Anwendung des § 65 Abs. 2 EStG zu schließende – gesetzliche Regelungslücke vor, soweit nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ein Unterschiedsbetrag nicht zu zahlen ist, wenn die mit dem Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung niedriger ist als das deutsche Kindergeld. Das Fehlen einer dem § 65 Abs. 2 EStG entsprechenden Regelung für die von § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfassten ausländischen Leistungen ist verfassungsgemäß. In der Schweiz gezahlte kantonale Kinderzulagen sind dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistungen.