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Latente Steuern im HGB-Konzernabschluss nach DRS 10
++ Kernaussagen ++Ansatz- und Bewertungsanpassungen sowie Konsolidierungsmaßnahmen führen auch in einem HGB-Konzernabschluss regelmäßig zu einem Ansatz latenter Steuern. Um Lücken in der Interpretation von § 274 und § 306 HGB zu schließen, hat der DSR den DRS 10 „Latente Steuern” verabschiedet. Dabei verfolgt der DSR das Ziel, die Regelungen der IFRS und des HGB zu harmonisieren. Dies führt zu einem umfassenderen Ansatz latenter Steuern als bisher: Das gesetzliche Aktivierungswahlrecht für latente Steuern gem. § 274 HGB wird eingeschränkt, latente Steuern auf aufgedeckte stille Reserven und Lasten im Rahmen der Erstkonsolidierung werden als verpflichtend angesehen und der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge ist unter bestimmten Bedingungen nunmehr obligatorisch.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | EinführungGrundkonzepte latenter SteuernBesondere
Regelungen des DRS 10 | VI. | Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge | ||
II. | VII. | Ausweis | |||
III. | VIII. | Darstellung anhand eines Beispiels | |||
IV. | Entstehungsursachen | IX. | Anhangangaben | ||
V. | Bewertung | X. | Zusammenfassung |
I. Einführung
Der deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 10 (DRS 10) „Latente Steuern im K...