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Änderungen der Abgabenordnung durch das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Festgebühren erleichtern Kostenberechnung bei der Vollstreckung
Durch das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2004 I S. 3310) erfuhr auch die Abgabenordnung einige bedeutsame Änderungen. Im Vordergrund steht dabei die Neuregelung der Vollstreckungskosten durch Einführung von Festgebühren. Von Bedeutung ist aber auch die Änderung des § 175 AO hinsichtlich der nachträglichen Erteilung oder Vorlage steuerrelevanter Bescheinigungen und Bestätigungen. Im Folgenden werden die bedeutsamen Änderungen der Abgabenordnung erläutert.
I. Durchbrechung des Steuergeheimnisses hinsichtlich nicht steuerlicher Abgaben
§ 31 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Finanzbehörden, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Festsetzung von daran anknüpfenden Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben) mitzuteilen. Die Regelung erlaubt eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen und bestimmten anderen nach § 30 AO geschützten Verhältnissen des Steuerpflichtigen an öffentliche Stellen, um ihre Finanzierung sicherzustellen und ihre Aufgabenwahrnehmung zu erleichtern. Die Mitteilungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 AO versetzen die Mitteilungsempfänger in die Lage, ohne eigenständige Ermittlungen das Vorliegen der Vor...