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FG München Urteil v. - 8 K 3369/03 EFG 2005 S. 918

Gesetze: AO 1977 § 125, BGB § 242, AO 1977 § 162, AO 1977 § 351, FGO § 72

Nichtigkeit von Steuerbescheiden

Verwirkung eines Nichtigkeitseinwands

Leitsatz

Werden weder die ursprünglichen – überwiegend auf Schätzungen beruhenden – Einkommensteuerbescheide noch die Verwaltungsakte über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung angefochten, die Klagen gegen die zugunsten geänderten Bescheide, die wegen der Änderungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO 1977 nicht nochmals zugunsten geändert werden konnten, nach ausführlicher Belehrung über die Rechtslage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen und wird nun nochmals rund 1 1/2 Jahre mit dem Einwand der Nichtigkeit zugewartet, ist die Möglichkeit, aus diesem Anspruch für sich günstige Rechtsfolgen abzuleiten, verwirkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 918
EFG 2005 S. 918 Nr. 12
EAAAB-42714

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FG München, Urteil v. 17.09.2004 - 8 K 3369/03

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