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NWB 6/2005 S. 50

Rentenversicherung | Beitragszeiten in der ehemaligen DDR

Versicherte, die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben und diese noch nicht durch ihren Rentenversicherungsträger haben erfassen lassen, müssen sich sputen. Die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen in den Archiven laufen Ende 2006 aus. Wer unsicher ist, ob alle Zeiten für die Rente aus der DDR korrekt im Versicherungskonto erfasst sind, sollte sofort einen „Antrag auf Kontenklärung” stellen. Hierdurch werden die Zeiten, die im Sozialversicherungsausweis der DDR (gelbes oder grünes Büchlein) ausgewiesen sind, EDV-mäßig erfasst. Häufig fehlt die letzte Eintragung im Sozialversicherungsausweis (z. B. wegen Flucht aus der DDR). Sofern Beschäftigungszeiten fehlen, können diese noch im Jahr 2006 aus verschiedenen Archiven besorgt werden. Weitere Informa...

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