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Familienrecht | Anfechtung der Vaterschaft aufgrund heimlich eingeholter DNA-Vaterschaftstests
Die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und ist rechtswidrig. Dies gilt auch für die DNA-Analyse im Hinblick auf einen Vaterschaftstest. Das Grundrecht des Kindes braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Deshalb darf das Ergebnis einer solchen Untersuchung in einem Zivilprozess nicht verwertet werden, auch nicht als Grundlage eines Anfangsverdachts. Vielmehr muss der (angebliche) Vater konkrete Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an seiner Vaterschaft zu wecken und die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann ...