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Umsatzsteuer | Absicht zur Verwendung von Eingangsleistungen zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze
Das NWB KAAAB-42576 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vorsteuerbeträge können nicht abgezogen werden, wenn es an objektiven Anhaltspunkten dafür fehlt, dass der Stpfl. beabsichtigt hatte, die Eingangsleistungen zur Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen zu verwenden. (2) Absichtsänderungen wirken nicht zurück und führen deshalb nicht dazu, dass Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind. – Anmerkung: Erwägt ein Unternehmer, der Grundstücke vermieten oder veräußern will, den Verzicht auf die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 9 oder 12 UStG und will er deshalb anfallende Vorsteuern nach § 15 UStG abziehen, empfiehlt sich, diese Absicht durch frühzeitige Erklärungen (auch gegenüber dem Finanzamt), Vermerke, Vereinbarungen und andere nachvollziehbare Äußerungen von vornherein zu v...