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BBV 2/2005 S. 10

Einheitsbewertung: Erhöhung der Jahresrohmiete bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter

Die bei der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei Mietwohngrundstücken nach Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 BewRGr vorgesehene Erhöhung der Jahresrohmiete um 5 v. H. des im Mietspiegel ausgewiesenen Betrags ist gemäß rechtmäßig.

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