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Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR
Auch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden GbR ist der begünstigte Veräußerungs- oder Aufgabegewinn vom laufenden Gewinn abzugrenzen. Dabei sind Gewinnanteile, die auf die Anteile des Veräußerers an zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücken entfallen, dem laufenden Gewinn zuzurechnen ().