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Bildung einer Ansparrücklage bei Einnahmenüberschussrechnung
Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen nach dem die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung in den Aufzeichnungen ersichtlich machen, indem Art und Umfang der Investition und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage aus den Aufzeichnungen entnommen werden können.