Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Ausscheiden des Personengesellschafters (§ 10a GewStG)
Scheidet der Gesellschafter einer PersGes aus, so geht ein auf ihn entfallender Gewerbeverlust anteilig verloren. Für die Berechnung des entfallenden vortragsfähigen Gewerbeverlusts ist nicht auf die Beteiligungsquote, sondern auf die Zuordnung der positiven/negativen Gewerbeerträge nach dem Gewinnverteilungsschlüssel und die Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der einzelnen Mitunternehmer in den Anrechnungs- und Verlustentstehungsjahren abzustellen. Der Nichtanwendungserlass vom , BStBl I S. 1392, entspricht nach Auffassung des FG nicht dem Gesetz ().