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BBK 3/2005 S. 4471

Nachträgliche Bildung einer 6b-Rücklage aufgrund eines bei der Betriebsprüfung festgestellten Veräußerungsgewinns

Ergibt sich erst nach Einreichung der Bilanz durch Bp-Feststellungen zum Bodenwert eines Grundstücks die Möglichkeit, wegen eines danach anzusetzenden Veräußerungsgewinns eine Reinvestitionsrücklage zu bilden, so steht der fehlende Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung bei verfassungskonformer Auslegung einer Bilanzänderung aufgrund nachträglicher Ausübung des Wahlrechts nicht entgegen. Beruht die Eröffnung der Wahlmöglichkeit auf einer noch streitigen Bodenbewertung, kann die Bildung der Rücklage gem. dem nrkr. (BFH-Az.: IV R 37/04) auch zunächst nur hilfsweise vorgenommen werden.

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