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Rückstellungen für die Gewerbesteuer ab 2004
++ Kernaussagen ++Die GewSt ist bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb, also bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für ihre eigene Bemessungsgrundlage, eine abziehbare Betriebsausgabe. Dies erschwert die Berechnung. Es gibt daher zwei Methoden, die GewSt-Rückstellung zu berechnen: Die i. d. R. ungenaue, aber aus Vereinfachungsgründen anerkannte Fünf-Sechstel-Methode und eine mathematische Methode mittels eines Divisors, die bis auf evtl. Rundungsdifferenzen zu einem genauen Ergebnis führt.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | V. | Exakte Berechnung bei
Kapitalgesellschaften | ||
II. | Sachverhalte und Aufgaben | ||||
III. | GewSt-Rückstellung nach der Fünf-Sechstel-Methode | VI. | Besonderheiten bei abweichendem Wirtschaftsjahr | ||
IV. | Exakte Berechnung bei Personenunternehmen | VII. | Zerlegungsfall |
I. Einführung
Die bis zum Ende eines Wj entstandene und am Bilanzstichtag geschuldete GewSt ist in der Handels- und Steuerbilanz als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Rückstellung ist prinzipiell für das Wj zu bilden, zu dem die GewSt wirtschaftlich gehört.
Regelmäßig wird als Rückstellung der Betrag ausgewiesen, der sich nach Abzug der bereits für das Wj ...