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Das Enforcement-Verfahren nach dem Bilanzkontrollgesetz
++ Kernaussagen ++Mit Inkrafttreten des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) am kann vonseiten des BMJ eine privatrechtlich organisierte Prüfstelle für Rechnungslegung anerkannt werden, deren Aufgabe die Prüfung der Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen ist. In bestimmten Fällen werden die entsprechenden Befugnisse von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wahrgenommen. Es soll gewährleistet werden, dass die Unternehmensabschlüsse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der GoB und sonstiger Rechnungslegungsstandards entsprechen.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Historie | IV. | Umsetzung durch das BilKoG | ||
II. | Ziele des künftigen Enforcements | V. | Prüfstelle | ||
III. | Alternative Systeme | VI. | Schlussbemerkungen |
I. Historie
In Zusammenhang mit der Einführung einer verpflichtenden Anwendung der IAS/IFRS innerhalb der EU (vgl. hierzu Graumann, BBK F. 20 S. 787 ff.) wurde seit langem die Einrichtung eines Enforcement-Verfahrens mit dem Ziel einer Durchsetzung der anerkannten Rechnungslegungsstandards gefordert.
Schon in der Mitteilung der EU-Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom (KOM 2000/359 entg.) war die Empfehlung enthalt...