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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 234/02

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 12 Abs. 2ErlKN Pos. 5503ErlKN Pos. 5505

Tarifierung von Polyester-Regeneratfasern

Leitsatz

Sprechen die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware (hier: Polyester-Regeneratfasern), insbesondere vor dem Hintergrund der konkreten Beschaffenheit des Materials, der Art der Herstellung sowie der Verwendungsmöglichkeiten, für eine Einreihung als synthetische Spinnfasern, so sind diese dann nicht in die Position für Abfälle von Chemiefasern einzureihen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAB-42282

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 12.10.2004 - IV 234/02

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