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Erbrecht | Bewertung von Nachlassgrundstücken und KG-Anteilen
Bei der Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks ist ein tatsächlich erzielter Kaufpreis jedenfalls nicht maßgeblich, wenn der Veräußerungszeitpunkt fast zwei Jahre nach dem Bewertungsstichtag liegt. Der Preis kann aber zur Begründung etwaiger Abschläge auf einen nach der vereinfachten Sachwertmethode geschätzten Verkehrswert herangezogen werden. Für die Bewertung des Anteils an einer KG ist das der zum Bewertungsstichtag zeitnächsten Bilanz zu entnehmende Aktivvermögen ohne Berücksichtigung von Gesellschaftsschulden maßgebend. Das gilt auch für sog. Verlustzuweisungsgesellschaften ( 3Z BR 30/04, ZEV 2004, 510).