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Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf die Rechnungslegung
Erhöhte Anforderungen an Konzernrechnungslegung und Abschlussprüfung
Das Bilanzrechtsreformgesetz will das Vertrauen in die Aussagekraft von Unternehmensabschlüssen und die Unabhängigkeit und Objektivität sowie das Testat des Abschlussprüfers stärken und entsprechende Vorgaben des europäischen Bilanzrechts in nationales Recht umsetzen. U. a. werden die Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse angehoben, die Angabepflichten im Jahresabschluss bei derivativen Finanzinstrumenten erhöht, die Trennung zwischen Prognose- und Risikoteil im Lagebericht aufgehoben und IAS/IFRS im Rahmen der Konzernrechnungslegung weiter implementiert. Die Kriterien der Besorgnis der Befangenheit, die einen Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung eines Unternehmens ausschließen, werden wesentlich erweitert und auch auf Ehegatten und Lebenspartner erstreckt. Bei berechtigtem Interesse an den Ursachen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Gläubiger in bestimmten Fällen das Recht, Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
I. EU-Richtlinien erfordern Anpassung
Das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) v. (BGBl 2004 I S. 3166) setzt insbesondere die Schwellenwertrichtlinie zur Neudefinition der Größenklassen, die Fair-Value-Richt- S. 334linie über die bila...