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Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung
Die aus Vereinfachungsgründen mit dem Investmentmodernisierungsgesetz erst aufgegebene Besteuerung der bei Veräußerung oder Rückgabe von Investmentanteilen erzielten Zwischengewinne wurde ebenfalls mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz wieder eingeführt. Zur Begründung wird angeführt, dass die Besteuerung von Investmentanteilen zurzeit Vorteile gegenüber der Direktanlage in Kapitalforderungen mit Stückzinsberechnung biete und eine Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalanlagen nicht absehbar sei. Die Bestimmungen über den Zwischengewinn sind gemäß § 18 Abs. 3 InvStG n. F. erstmals auf Rückgaben, Veräußerungen oder Erwerbe anzuwenden, die nach dem stattfinden.
Die Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung erst ab dem Jahresbeginn 2005 und nicht seit dem letzten Ausschüttungstermin kann für den Anleger vorteilhaft sein. Lag der letzte Ausschüttungstermin eines Rentenfonds z. B. im Oktober 2004 und verkauft der Anleger den Fonds Ende März 2005, muss nur der ab Jahresbeginn aufgelaufene Zwischengewinn versteuert werden. Aber Achtung: Wurden die Anteile beim Verkauf weniger als ein Jahr gehalten, fällt ein steuerpflichtiger Veräußerung...