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FG Bremen Urteil v. - 4 K 190/02

Gesetze: AO 1977 § 44AO 1977 § 5AO 1977 § 121 Abs. 2 Nr. 2ZK Art. 202 Abs. 1ZK Art. 202 Abs. 3ZK Art. 213ZK Art. 221 Abs. 3BGB § 421FGO § 102

Ausübung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern

Zollrecht (einschl. Zolltarif)

Leitsatz

1. Das vom FA bei der Entstehung einer Zollschuld in der Person des unmittelbaren Warenbesitzers als auch in der Person des bei diesem angestellten Kraftfahrers ausgeübte Auswahlermessen der tatsächlichen Inanspruchnahme nur des Warenbesitzers ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das FA weder bei Erlass des Steuerbescheides noch in der Zeit danach gehalten war, daneben zugleich den Kraftfahrer in Anspruch zu nehmen, weil es in seiner Auswahlentscheidung die wirtschaftliche Situation einerseits des Warenbesitzers und andererseits seines Kraftfahrers sowie die Realisierbarkeit des Abgabenanspruchs in nicht unerheblicher Höhe berücksichtigte und damit auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Kraftfahrers geprüft hat.

2. Bei mehreren in Betracht kommenden Schuldnern kann die Inanspruchnahme auf nur einen Schuldner etwa aus verwaltungsökonomischen Gründen zu begrenzen sein, wenn von dem weiteren Schuldner die Tilgung der Schuld ohnehin nicht zu erwarten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-42112

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Nutzungsdauer:
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FG Bremen, Urteil v. 21.10.2004 - 4 K 190/02

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