Die Anschaffung eines Verkaufsmobils
zur Vermarktung von Fischereierzeugnissen ist auch dann nicht nach dem
Investitionszulagengesetz förderfähig, wenn der Betrieb dem
verarbeitenden Gewerbe angehört. Der Ausschluss ergibt sich aus Anhang III
zur Richtlinie 3699/93, die anders als das Investitionszulagengesetz nicht nach
der Zugehörigkeit zu einem begünstigten Gewerbezweig unterscheidet,
sondern nach der konkreten Tätigkeit, für die die Investition
vorgenommen wurde. Die Abgabe der Ware an den Endverbraucher ist
ausdrücklich aus dem Kreis der begünstigten Tätigkeiten
ausgeschlossen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 808 EFG 2005 S. 808 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2174 UAAAB-42110
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 30.09.2004 - 5 K 2094/02
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