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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 2094/02 EFG 2005 S. 808

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 S. 2 EWGRL 3699/93 Anh. III Nr. 2.4 Buchst. a

Investitionszulage im Fischereisektor

Anschaffung eines Verkaufsmobils

Investitionszulage 2000

Leitsatz

Die Anschaffung eines Verkaufsmobils zur Vermarktung von Fischereierzeugnissen ist auch dann nicht nach dem Investitionszulagengesetz förderfähig, wenn der Betrieb dem verarbeitenden Gewerbe angehört. Der Ausschluss ergibt sich aus Anhang III zur Richtlinie 3699/93, die anders als das Investitionszulagengesetz nicht nach der Zugehörigkeit zu einem begünstigten Gewerbezweig unterscheidet, sondern nach der konkreten Tätigkeit, für die die Investition vorgenommen wurde. Die Abgabe der Ware an den Endverbraucher ist ausdrücklich aus dem Kreis der begünstigten Tätigkeiten ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 808
EFG 2005 S. 808 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2174
UAAAB-42110

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 30.09.2004 - 5 K 2094/02

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