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FG Köln Urteil v. - 15 K 5594/02 EFG 2005 S. 609

Gesetze: EStG § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 2

Arbeitnehmer:

Goldmünzen anstelle von Weihnachtsgeld stellt Sachbezug dar

Leitsatz

Das Überreichen von Krügerrand-Goldmünzen durch den Arbeitgeber an Betriebsangehörige anstelle der Zahlung von Weihnachtsgeld im Rahmen einer Weihnachtsfeier ist keine Leistung von Arbeitslohn aus Anlass der Betriebsveranstaltung gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, die nur mit pauschal 25% lohnsteuerpflichtig wäre. Der Arbeitgeber hat vielmehr die Münzen als lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen zu behandeln.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 609
EFG 2005 S. 609 Nr. 8
QAAAB-42091

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FG Köln, Urteil v. 07.10.2004 - 15 K 5594/02

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