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Das Steuerstrafrecht in Spanien
In diesem Beitrag wird das Steuerstrafrechtssystem Spaniens vorgestellt. Die Steuerstrafrechtssysteme der einzelnen Länder wurden unter Leitung von Dr. Roman Leitner (Leitner + Leitner, Linz-Wien) anhand einer vorgegebenen Struktur komprimiert zusammengefasst und sollen dem international tätigen Unternehmer/Geschäftsführer einen ersten praxisgerechten Grobüberblick über steuerstrafrechtliche Rahmenbedingungen in zahlreichen europäischen Staaten (Deutschland, Niederlande, Österreich, Russland, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) und den USA bieten.
Bisher sind in dieser Artikelserie bereits die Beiträge zum Steuerstrafrecht in Deutschland, Österreich, Ungarn und Tschechien erschienen.
I. Rechtsgrundlage, Regelungssystem und allgemeine Anmerkungen
Finanzordnungswidrigkeiten (mit Ausnahme des Schmuggels), die von den Finanzbehörden verfolgt werden, sind im „Ley General Tributaria” (Ley 58/2003, LGT, in Kraft getreten am ) geregelt.
Unterschieden wird zwischen leichten Ordnungswidrigkeiten (bewirken keine Steuerverkürzung, z. B. Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften, Zuwiderhandlungen im Zuge von Betriebsprüfungen) und schweren Ordnu...