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Doppelbesteuerung | Verständigungsvereinbarung mit der Republik Polen vom
Das (IV B 1 - S 1301 POL - 57/04) zur Verständigungsvereinbarung mit der Republik Polen vom gemäß Art. 26 Abs. 3 und 4 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom (DBA) zur Frage der Anwendung des Art. 28 DBA (Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern) i. V. mit Art. 32 Abs. 2 Buchst. d DBA sowie zur Frage der Anwendung der 183-Tage-Regel nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA Stellung genommen.